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BGH, 21.03.1961 - VI ZR 143/60 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
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- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 16.01.1959 - VI ZR 179/57
Ärztliche Aufklärungspflicht
Auszug aus BGH, 21.03.1961 - VI ZR 143/60
Wie die Revision nicht verkennt, stellte die angewandte Röntgentherapie einen erheblichen, mit Gefahren verbundenen Eingriff in die körperliche Integrität der Klägerin dar, welcher ihrer Einwilligung bedurfte, um nicht rechtswidrig zu sein (vgl. Urt. vom 16. Januar 1959 - VI ZR 179/57 - = NJW 1959, 814 und die dort genannten Entscheidungen).